Beiträge zum Thema Landesbauordnung
In Bayern müssen Wärmepumpen in der Regel einen Abstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten, wobei Luftwärmepumpen unter bestimmten Bedingungen davon ausgenommen sind. Die Geräuschentwicklung ist ebenfalls wichtig und sollte bei der Planung berücksichtigt werden, um nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden....